Sharenting: Kinderfotos teilen, ohne die Kontrolle abzugeben
Sharenting heißt, dass Eltern Fotos, Videos und Geschichten ihrer Kinder im Internet teilen, vor allem in sozialen Netzwerken, nach Auffassung von Fachstellen aber auch in Messengern. Das ist nicht verboten, doch ein Bild, das einmal draußen ist, lässt sich nicht zurückholen. Hier steht, was öffentlich gut geht und was privat bleiben sollte, mit einer Checkliste vor dem Posten und Ideen, wie du mit Oma, Opa und Paten darüber sprichst.
Was Sharenting bedeutet
Sharenting ist ein englisches Kofferwort aus „share“ (teilen) und „parenting“ (Elternschaft). Die Initiative klicksafe beschreibt damit, dass Eltern Fotos und Videos ihrer Kinder über digitale Plattformen teilen und dabei Alltagsmomente und persönliche Informationen verbreiten, meist in sozialen Netzwerken [1]. Die englische Wikipedia führt den Begriff auf das Wall Street Journal zurück, das von „oversharenting“ schrieb; 2016 kam das Wort ins Collins English Dictionary [2].
Die Grenze ist weiter gezogen, als viele denken. Nach Auffassung von jugendschutz.net gehört auch das Teilen in eigentlich privaten oder halb-öffentlichen Kanälen dazu, etwa in Messengern oder im Status bei WhatsApp, Telegram oder Signal [3]. Abgegrenzt wird Sharenting von Family-Influencing und Kidfluencing, bei denen Kinder gezielt für Reichweite oder Einnahmen gezeigt werden [3].
Um diese kommerzielle Seite geht es hier nicht. Es geht um den Alltag: das Foto vom ersten Schultag, das Video aus dem Planschbecken, die Story vom Kindergeburtstag. Also um das, was fast alle Eltern tun.
Wie verbreitet das Teilen ist
In einer Umfrage im Auftrag der Telekom gaben 86 Prozent der Eltern von Kindern bis 14 Jahren an, Bilder und Videos ihrer Kinder im Netz zu teilen [4]. Bei Kindern bis fünf Jahren teilen 70 Prozent mindestens einmal pro Woche Fotos oder Videos über Messenger. 85 Prozent vertrauen darauf, dass die Empfänger nichts weitergeben, und 65 Prozent sind sich nicht sicher, was mit den Bildern geschieht [4].
Was erlaubt ist, wissen die wenigsten. In einer repräsentativen Bitkom-Befragung sagten nur 26 Prozent der Internetnutzer, sie wüssten, wann man Fotos mit Kindern in sozialen Netzwerken teilen darf; für Messenger sagten das 7 Prozent [5].
Eine qualitative Studie der Universität zu Köln mit dem Deutschen Kinderhilfswerk zeigt, warum der Messenger der wunde Punkt ist. Die meisten befragten Eltern hielten Facebook für öffentlich und WhatsApp für privat, und über WhatsApp teilten sie Daten ihrer Kinder weitgehend bedenkenlos [6]. Viele Kinderfotos landen also nicht auf Instagram, sondern im Familienchat, und dort denken die wenigsten an Regeln.
Die Risiken, nüchtern betrachtet
Nicht jedes Kinderfoto im Netz ist gefährlich, aber jedes ist aus der Hand gegeben. Das Deutsche Kinderhilfswerk beantwortet die Frage, ob man nie mehr Kinderfotos teilen soll, ausdrücklich mit Nein; es komme auf das Wie an [7]. Vier Risiken nennen klicksafe, SCHAU HIN! und das Kinderhilfswerk immer wieder.
Kontrolle
Ein gelöschtes Foto kann weiter kursieren, weil andere es längst kopiert, verändert oder weiterverbreitet haben [7]. Auch Beiträge, die nur kurz online sind, lassen sich per Screenshot festhalten [1]. Wer auf einer Plattform hochlädt, räumt ihr außerdem oft Nutzungsrechte ein, die im Kleingedruckten stehen [3].
Missbrauch
Laut jugendschutz.net werden vermeintlich harmlose Kinderbilder, etwa von Babys in Windeln oder Kindern in Badesachen, für sexuelle Zwecke missbraucht und in pädosexuellen Netzwerken verbreitet [8]. Mit KI-Werkzeugen lassen sich zudem Alltagsaufnahmen in wenigen Minuten manipulieren, bis hin zu täuschend echten Deepfakes [3].
Auffindbarkeit
Das Schultor im Hintergrund, das Vereinstrikot, der volle Name in der Bildunterschrift: Zusammen verraten solche Details, wo sich ein Kind regelmäßig aufhält [7] [1]. Dazu kommen Zusatzdaten wie Datum, Uhrzeit und Standort, die beim Hochladen oft mitgeschickt werden [1].
Peinlichkeit
Was Eltern süß finden, kann dem Kind später peinlich sein, und unvorteilhafte Bilder können Jahre später beim Cybermobbing auftauchen [7] [1]. So entsteht ein digitaler Fußabdruck, bevor das Kind selbst mitreden kann [7].
Was öffentlich geht und was privat bleibt
Die wichtigste Unterscheidung ist nicht „Foto oder kein Foto“, sondern: Wer sieht es, und kann es weitergehen? Die Tabelle ordnet die üblichen Orte nach ihrer Reichweite.
| Wo | Wer es sehen kann | Was dorthin passt |
|---|---|---|
| Öffentliches Profil | alle, auch Suchmaschinen | Bilder ohne erkennbares Gesicht: von hinten, von oben, Hände, Gebasteltes [7] |
| Privates Profil | bestätigte Kontakte, die speichern und weiterleiten können | dasselbe, mit etwas mehr Spielraum |
| Messenger-Status | alle Kontakte, die du in den Einstellungen zulässt [3] | kaum etwas mit Gesicht |
| Familiengruppe im Messenger | alle Mitglieder, auf ihren eigenen Handys | Alltag, mit klaren Regeln |
| Geteiltes Album oder Familien-App | nur Eingeladene | Feste, Videos, Fotos zum Behalten |
| Eigene Festplatte, Album, Erinnerungsbox | nur ihr | auch das, was nie ins Netz gehört |
Was nie ins Netz gehört, ist klar umrissen: Bilder aus der Badewanne, vom Wickeltisch, vom Töpfchen, in Badesachen oder Unterwäsche [1]. SCHAU HIN! nennt dazu Fotos, die ein Kind weinend, wütend, schlafend oder krank zeigen [3]. Warum Nacktfotos selbst im automatischen Cloud-Upload heikel sind, steht in unserem Plan zum Fotos sichern.
Zwischen Familienchat und Festplatte fehlt vielen Familien ein Ort, an dem Großeltern und Paten mitschauen und selbst etwas beitragen, ohne dass es öffentlich wird oder im Chatverlauf untergeht. Welche Wege es dafür heute gibt, vergleicht unser Ratgeber Fotos mit der Familie teilen. Dafür gibt es die Familienkapsel: Die Familie sammelt dort Fotos, Videos, Sprachnachrichten und Briefe für ein Kind, die Familie sieht mit, die Öffentlichkeit nicht.
Privat sammeln heißt nicht, nichts zu teilen. Es heißt, dass die Entscheidung, was davon je öffentlich wird, bei deinem Kind bleiben kann, bis es sie selbst treffen will.
Was das Recht sagt, ganz allgemein
Dies ist keine Rechtsberatung, aber die Grundlinien sind klar. Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden [9]. Kinder haben Persönlichkeitsrechte und ein Recht am eigenen Bild; wer ihre Fotos in sozialen Medien oder Messengern teilt, braucht deshalb die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten [5].
Ab wann das Kind selbst zustimmen muss, beschreiben die Fachstellen unterschiedlich. klicksafe nennt ein Alter ab sieben Jahren [1], SCHAU HIN! etwa ab acht [3].
Der Bitkom nennt 14 Jahre als Richtwert für die nötige Einsichtsfähigkeit, der im Einzelfall abweichen kann [5], und auch das Deutsche Kinderhilfswerk verweist auf die Rechtsprechung mit 14 Jahren [7]. Aus kinderrechtlicher Sicht rät das Deutsche Kinderhilfswerk, Kinder so früh wie möglich einzubeziehen [7].
Dahinter stehen die Kinderrechte. Die UN-Kinderrechtskonvention schützt unter anderem das Recht auf Privatsphäre (Artikel 16) und auf Beteiligung (Artikel 12), auch im digitalen Raum und auch innerhalb der Familie [10]. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes nennt ausdrücklich das Beispiel, dass Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder gefährden können, indem sie Fotos online teilen [11].
Sind auf einem Foto auch andere Kinder zu sehen, braucht es die Einwilligung von deren Erziehungsberechtigten, im Messenger genauso wie in sozialen Medien und auch beim Kita- oder Schulfest mit vielen Kindern [5]. Das gilt umgekehrt für dein Kind auf den Fotos anderer Eltern. Ein freundlicher Hinweis im Kita-Chat ist deshalb kein Misstrauen, sondern schlicht die Regel.
Eine Checkliste vor dem Posten
Diese acht Fragen fassen Empfehlungen von klicksafe, SCHAU HIN! und dem Deutschen Kinderhilfswerk zusammen [1] [3] [7]. Geh sie vor jedem Foto durch, das über die engste Familie hinausgeht. Kannst du eine davon nicht mit Ja beantworten, bleibt das Bild privat.
- Würde mein Kind mit 14 wollen, dass dieses Bild online steht?
- Habe ich es gefragt, sofern es alt genug ist, und würde ich ein Nein akzeptieren?
- Ist mein Kind angezogen und in keiner Lage, die es bloßstellt?
- Braucht es das Gesicht, oder reichen Rücken, Hände oder etwas Gebasteltes?
- Verrät der Hintergrund nichts über Kita, Schule, Verein oder Wohnort?
- Sind Standortfreigabe und voller Name aus dem Spiel?
- Weiß ich, wer das Bild sieht, und wäre ich einverstanden, wenn es weitergeleitet wird?
- Haben die Eltern aller anderen Kinder auf dem Foto zugestimmt?
Wenn du doch öffentlich teilst
Manche Eltern wollen Fotos ihrer Kinder bewusst zeigen, etwa in einem offenen Profil oder einem Blog. Dann lohnen sich ein paar Handgriffe, die schnell erledigt sind. Prüf zuerst die Privatsphäre-Einstellungen, denn die Voreinstellungen sozialer Netzwerke sind laut Deutschem Kinderhilfswerk häufig recht freizügig [7]. Ein Profil auf „privat“ begrenzt, wer mitliest [3].
Geh außerdem die Kontakte im Messenger und die Mitglieder deiner Gruppen durch, und prüf, wer deinen Status sieht [3]. Schalte die Standortbestimmung beim Hochladen aus, sonst kann sichtbar sein, wo ein Bild entstanden ist [3]. Und schreib den vollständigen Namen deines Kindes nie zu einem Foto, denn damit wird es über Suchmaschinen auffindbar [7].
Familienregeln für Oma, Opa und Paten
Sharenting ist nicht nur eine Elternsache. Auch Großeltern und andere Bezugspersonen teilen regelmäßig Kinderbilder in Netzwerken und Messengern, meist aus Stolz [10]. Rechtlich sind sie dabei nicht die Erziehungsberechtigten: Fotos von Kindern, die nicht die eigenen sind, dürfen ohne Einwilligung der Eltern weder in sozialen Medien noch im Messenger geteilt werden [5].
Das Gespräch darüber fällt vielen schwer, weil es nach Misstrauen klingt. Leichter wird es, wenn du nicht mit dem Verbot anfängst, sondern mit dem, was die Großeltern bekommen. Etwa so, als Beispiel für eine Nachricht an die Familiengruppe:
„Wir haben entschieden, dass Fotos von Mia nicht öffentlich ins Netz kommen, auch nicht ins Profilbild oder in den Status. Dafür gibt es ab jetzt ein gemeinsames Album, in das ihr alles hochladen und in dem ihr alles anschauen könnt. Wenn ihr Freunden ein Bild zeigen wollt, sagt kurz Bescheid, dann suchen wir zusammen eins ohne Gesicht aus.“
Drei Regeln reichen für den Anfang: nichts öffentlich posten, nichts als Profilbild, nichts ohne Rückfrage weiterleiten. Weitere Vorschläge für die Familiengruppe, etwa zu Standortdaten, stehen im Ratgeber Fotos mit der Familie teilen. Für Paten gilt dasselbe, ein Satz bei der Taufe oder beim nächsten Treffen genügt meist.
Wichtig ist, dass Oma und Opa dabei nichts verlieren. Ein geteiltes Album, ein digitaler Bilderrahmen, den die Familie per App befüllt, oder ein Fotobuch zum Jahresende geben ihnen mehr als ein Herz unter einem öffentlichen Post. Ideen dafür stehen im Ratgeber Geschenk für Oma und Opa. Und nebenbei sind Großeltern, die vorsichtig mit Fotos umgehen, ein Vorbild, wie es das Deutsche Kinderhilfswerk Eltern und Großeltern nahelegt [7].
Das Kind später fragen
Schon Kindergartenkinder können sagen, ob ihnen ein Foto von sich gefällt, und das Deutsche Kinderhilfswerk rät, auch ihr Nein zu respektieren [7]. In der Kölner Studie unterschieden Kinder genau, wer ein Bild sieht, und würden in der Regel deutlich weniger Bilder preisgeben als ihre Eltern [6]. Den Eltern war das oft nicht bewusst, und gefragt wurden die Kinder in der Regel nicht [6].
Fang deshalb mit kleinen Fragen an. „Darf Oma dieses Foto haben?“ ist für ein Vierjähriges leichter zu beantworten als eine Frage nach Instagram. Mit acht oder zehn könnt ihr gemeinsam anschauen, was schon online steht, und löschen, was deinem Kind unangenehm ist. Weil Löschungen langwierig und kompliziert werden können [7], ist sparsames Posten von Anfang an der leichtere Weg.
Bevor du alte Beiträge löschst, lad die Bilder herunter und leg sie in euer privates Archiv. Das Foto vom ersten Schultag muss nicht aus der Familie verschwinden, nur aus der Öffentlichkeit. Die schönsten kannst du ausdrucken und in eine Erinnerungsbox legen.
Spätestens mit dem eigenen Handy dreht sich die Frage um. Das BSI rät, dass Kinder selbst so wenige Fotos und persönliche Informationen wie möglich online stellen, weil auch harmlose Bilder manipuliert werden können [12]. Ein Kind, das selbst immer gefragt wurde, versteht diese Regel leichter.
Und mit 18 gehört die Entscheidung ganz deinem Kind. Was ihr bis dahin privat gesammelt habt, die Fotos, die Videos, die Briefe von Oma, kann es dann in Ruhe ansehen und selbst entscheiden, was davon die Welt sehen soll. Wer für diesen Tag ein paar eigene Zeilen dazulegen möchte, findet Hilfe im Ratgeber zum Brief zum 18. Geburtstag.
Häufige Fragen
Was ist Sharenting?
Sharenting ist ein englisches Kofferwort aus „share“ (teilen) und „parenting“ (Elternschaft). Es bezeichnet das Teilen von Fotos, Videos und Informationen über die eigenen Kinder im Internet, vor allem in sozialen Netzwerken. Nach Auffassung von jugendschutz.net gehört auch das Teilen in Messengern und Statusmeldungen dazu. Gemeint ist meist der Familienalltag ohne kommerzielle Absicht, im Unterschied zu Kinder-Influencern, die gezielt für Reichweite gezeigt werden.
Ist Sharenting verboten?
Nein, Eltern dürfen Fotos ihrer Kinder teilen. Kinder haben aber ein Recht am eigenen Bild, deshalb müssen alle Erziehungsberechtigten einverstanden sein und ab einem gewissen Alter auch das Kind selbst. Fotos fremder Kinder brauchen die Einwilligung von deren Eltern. Das Deutsche Kinderhilfswerk sagt ausdrücklich, dass es nicht um das Ob geht, sondern um das Wie: ohne erkennbares Gesicht, ohne Ortsangaben, ohne peinliche Situationen.
Ab wann muss mein Kind zustimmen, wenn ich ein Foto poste?
Eine einheitliche Grenze nennen die Fachstellen nicht. klicksafe hält die Zustimmung des Kindes ab sieben Jahren für nötig, SCHAU HIN! ab etwa acht. Der Bitkom nennt 14 Jahre als Richtwert für die nötige Einsichtsfähigkeit, im Einzelfall kann es anders sein. Aus Sicht der Kinderrechte fragst du dein Kind so früh wie möglich; schon Kindergartenkinder können sagen, ob ihnen ein Foto von sich gefällt.
Dürfen Großeltern Fotos der Enkel posten?
Nur mit Einverständnis der Eltern. Großeltern sind keine Erziehungsberechtigten, und Fotos von Kindern, die nicht die eigenen sind, dürfen ohne Einwilligung der Eltern weder in sozialen Medien noch im Messenger geteilt werden. Sprich das am besten früh an und biete eine Alternative an, etwa ein geteiltes Familienalbum, einen digitalen Bilderrahmen oder ein Fotobuch, damit Oma und Opa trotzdem nichts verpassen.
Ist das Teilen über WhatsApp auch Sharenting?
Nach Auffassung von jugendschutz.net ja, auch Messenger und Statusmeldungen zählen dazu. In einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerks hielten Eltern WhatsApp für privat und teilten dort weit sorgloser als auf Facebook. Dabei landet jedes Foto auf allen Handys der Gruppe und kann weitergeleitet werden. Prüf, wer deinen Status sehen kann, und vereinbare mit der Familie, dass nichts ohne Rückfrage weitergeht.
Welche Kinderfotos sollte man nicht ins Internet stellen?
Keine Bilder aus der Badewanne, vom Wickeltisch, vom Töpfchen, in Badesachen oder Unterwäsche, so rät es klicksafe. Dazu kommen Situationen, die dem Kind später unangenehm sein können, etwa weinend, wütend, schlafend oder krank. Vermeide außerdem alles, was verrät, wo sich dein Kind regelmäßig aufhält, wie Schulname, Kita oder Vereinstrikot, und schreib nie den vollständigen Namen zum Foto.
Quellen
- klicksafe: #Kinder sind kein Content – Sharenting: Kinderbilder und -videos auf Social Media und im Internet (Flyer mit Checkliste)
- Wikipedia (englisch): Sharenting
- SCHAU HIN!: Sharenting – Das sollten Sie über Kinderfotos im Netz wissen (15.06.2026)
- Deutsche Telekom: #ShareWithCare – Kinderbilder verdienen Schutz im Netz (Medieninformation, 04.09.2023; Umfrage von KB&B unter 795 Eltern)
- Bitkom: Fotos von Kindern in sozialen Medien teilen – was ist erlaubt und was nicht? (Presseinformation, 19.06.2024)
- Kutscher/Bouillon: Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie (Universität zu Köln und Deutsches Kinderhilfswerk, 2018, Kurzfassung)
- Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderfotos im Internet – Das sollten Eltern beachten
- klicksafe: Kinderbilder im Netz – Das sollten Eltern im Urlaub beachten (02.07.2024)
- Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), § 22 Recht am eigenen Bild
- Deutsches Kinderhilfswerk, Dossier Kinderrechte: Praxisbeitrag Sharenting und Kinderrechte
- UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes: Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld, deutsche Übersetzung, Abs. 67
- BSI: Risiken und Schutzmaßnahmen für Kinder im Internet