Familienchronik erstellen: eine Anleitung in sechs Schritten

Eine Familienchronik erstellst du, indem du den Umfang festlegst, Dokumente, Fotos und Erinnerungen sammelst, die Daten bei Standesamt, Kirchenbuch oder Archiv prüfst und alles nach Zeit oder nach Personen gliederst. Am Ende steht ein Buch, ein Fotobuch oder eine Datei, die deine Kinder noch lesen können. Hier ist jeder Schritt, mit den Fristen aus dem Personenstandsgesetz, einem Beispiel-Inhaltsverzeichnis und einer Vorlage für Personenblätter.

Familienchronik oder Stammbaum

Ein Stammbaum zeigt, wer mit wem verwandt ist. Eine Familienchronik erzählt, wie diese Menschen gelebt haben: wo sie gewohnt haben, was sie gearbeitet haben, warum sie umgezogen sind und was sie an den Küchentisch gebracht haben. Der Stammbaum ist das Gerüst, die Chronik die Geschichte dazu. Wer beides verbindet, bekommt ein Buch, in dem man nicht nur nachschlägt, sondern liest.

Viele Anleitungen beginnen bei der Ahnenforschung und enden beim Druck. Dazwischen fehlt oft die wichtigste Entscheidung: für wen du schreibst. Wenn du Kinder hast, ist die Antwort naheliegend. Du schreibst für jemanden, der deine Großeltern vielleicht nie kennengelernt hat und mit 20 wissen will, warum die Familie damals vom Dorf in die Stadt gezogen ist.

Den Umfang festlegen

Die häufigste Falle ist ein Projekt ohne Rand. Wer mit „alle Vorfahren“ anfängt, sitzt schnell vor Hunderten Namen und hat noch keine Seite geschrieben. Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen rät deshalb, vor der Recherche zu klären, was man über die Familie wissen möchte und was dazu fehlt [1].

Unser Vorschlag: eine Linie und vier Generationen. Eine Linie heißt eine Familienseite, zum Beispiel die deines Vaters. Vier Generationen heißt: deine Urgroßeltern, deine Großeltern, deine Eltern und du mit deinen Geschwistern. Dein Kind ist die fünfte Generation, die Leserin oder der Leser, für die du schreibst.

Auf der Linie deines Vaters sind das sieben direkte Vorfahren: dein Vater, seine Eltern und deren vier Eltern. Dazu kommen Geschwister und Ehepartner, so weit du sie aufnehmen willst. Vier Generationen sind ungefähr die Strecke, über die Erinnerung und Familienpapiere zusammen reichen; weiter zurück ist persönliche Überlieferung meist begrenzt [1]. Was davor liegt, kann später ein zweiter Band werden.

Schreib dir den Umfang als einen Satz auf, bevor du anfängst. Etwa: „Die Familie Brandt von 1898 bis heute, erzählt für Mia.“ Dieser Satz entscheidet später, was ins Buch kommt und was in den Ordner für später wandert.

Sammeln, was zu Hause liegt

Die Forschung beginnt zu Hause, schreibt das Landesarchiv NRW: Familienbücher, Fotoalben, Briefe und Pässe zusammentragen, auch die eigene Geburtsurkunde gibt Hinweise auf Vorfahren, und Verwandte nach weiteren Unterlagen fragen [1]. In vielen Familien liegen außerdem Zeugnisse, Taufscheine, Arbeitsbücher, Feldpostbriefe, Todesanzeigen und Kochbücher mit Notizen am Rand. Gerade das Unscheinbare erzählt viel: eine Quittung für das erste Auto, ein Mietvertrag, eine Postkarte aus dem Urlaub 1962. Frag auch bei Tanten und Cousins nach, denn Nachlässe werden oft aufgeteilt, und Opas zweites Fotoalbum liegt vielleicht in einer anderen Stadt.

Fotografier oder scanne jedes Stück, sobald du es in der Hand hast, und notier dir, bei wem das Original liegt. Fotos, die du beschriften willst, beschriftest du laut der Library of Congress auf der Rückseite nahe am Rand und mit weichem Bleistift, besser noch auf der Hülle statt auf dem Bild [2]. Büroklammern und Gummibänder gehören nicht an Abzüge, Dachboden und Keller sind als Lager ungeeignet [2].

Alte Abzüge, Negative und Dias zu scannen hat einen doppelten Nutzen: Du kannst sie in die Chronik setzen und gleichzeitig an alle Familienzweige verteilen, ohne dass jemand sein Album hergeben muss. Wie das zu Hause oder mit einem Dienstleister geht, steht in unseren Ratgebern Alte Fotos digitalisieren und Dias digitalisieren. Liegen noch Familienfilme auf Kassette im Schrank, hilft die Anleitung zum Videokassetten digitalisieren.

Mit den Großeltern sprechen

Das Wichtigste in einer Chronik steht in keinem Archiv. Was es auf dem Hof der Urgroßeltern sonntags zu essen gab, warum die Familie 1957 umgezogen ist, wer der Mann ganz links auf dem Hochzeitsfoto ist. Das wissen nur die Ältesten, und meistens erzählen sie es erst, wenn jemand fragt.

Plan lieber mehrere kurze Gespräche als ein langes. Nimm ein Thema pro Besuch, etwa Kindheit, Arbeit oder die erste Wohnung, und bring Fotos mit, denn ein Bild auf dem Tisch öffnet mehr als jede Frage. Frag, ob du das Gespräch aufnehmen darfst; eine Sprachaufnahme bewahrt auch, wie jemand erzählt. Fragen für solche Nachmittage stehen im Ratgeber Oma, erzähl mal, und wie du Sprachnachrichten der Großeltern aus dem Chat rettest, unter WhatsApp-Sprachnachrichten speichern.

Erinnerungen sind lebendig, aber sie sind keine Urkunden. Das Landesarchiv NRW weist darauf hin, dass persönliche Erinnerungen stark voneinander abweichen [1]. Schreib deshalb auf, wer was erzählt hat, und prüf Jahreszahlen und Orte später an Dokumenten. Wenn zwei Geschwister eine Geschichte unterschiedlich erzählen, gehören oft beide Fassungen in die Chronik.

Bei diesen Gesprächen merkst du schnell, wie dünn die Überlieferung schon nach zwei Generationen ist. Von den Urgroßeltern kennst du vielleicht drei Sätze und ein Foto. Deinem Kind wird es mit eurem Alltag ähnlich gehen, nur dass die Bilder dann nicht im Schuhkarton liegen, sondern verteilt auf Handys und Cloud-Konten. Die Chronik bewahrt die Vergangenheit; für das Heute gibt es die Familienkapsel, in der Eltern, Großeltern und Paten schon jetzt sammeln, was dein Kind später wissen will.

Beides gehört zusammen. Die Chronik erklärt deinem Kind, woher es kommt, die Kapsel zeigt ihm, wie seine eigene Kindheit aussah und wer dabei war. Wie du die Fotos von heute so sicherst, dass sie in 30 Jahren noch da sind, steht in unserem Plan zum Fotos sichern.

Familiengeschichte erforschen bei Standesamt, Kirchenbuch und Archiv

Was die Familie erzählt, prüfst du an Dokumenten. Für Deutschland gibt es dabei eine klare Grenze: Standesämter gibt es in Preußen seit dem 1. Oktober 1874 und im ganzen Deutschen Reich seit dem 1. Januar 1876 [3]. Für die Zeit davor sind die Kirchenbücher die wichtigste Quelle.

Standesamt und Personenstandsregister

Wie lange ein Eintrag beim Standesamt geführt wird, regelt das Personenstandsgesetz [4]. Danach werden die Register dem zuständigen öffentlichen Archiv zur Übernahme angeboten [5].

RegisterFrist beim StandesamtDem Archiv angeboten, Stand 2026 etwa
Geburtenregister110 JahreGeburten vor 1916
Eheregister80 JahreEhen vor 1946
Sterberegister30 JahreSterbefälle vor 1996

Für deinen Vier-Generationen-Plan heißt das: Urgroßeltern, die um 1900 geboren wurden, findest du mit ihrer Geburt meist schon im Archiv, ihre Heirat in den 1920er-Jahren ebenfalls. Im Archiv gilt dann das Archivrecht; in Hessen etwa reicht ein berechtigtes Interesse, und Familienforschung zählt dazu [3]. Dort sind digitalisierte Register auch online, für Geburten bis Jahrgang 1900, Heiraten bis 1930 und Sterbefälle bis 1965 [3]. In Nordrhein-Westfalen liegt die Überlieferung vor 1900 ebenfalls vielfach digital vor [1].

Für Einträge, die noch beim Standesamt liegen, hast du als direkter Nachkomme ein Recht auf Urkunden: Das Gesetz nennt die Person selbst, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge [6]. Für Großtanten und Großonkel brauchst du dagegen ein rechtliches Interesse; ein berechtigtes Interesse genügt erst, wenn der zuletzt verstorbene Beteiligte seit 30 Jahren tot ist [6]. Zuständig ist für eine Geburt das Standesamt am Geburtsort [7], für einen Todesfall das am Sterbeort [8].

Kirchenbücher

Vor den Standesämtern führten die Pfarreien Buch über Taufen, Trauungen und Begräbnisse. Regeln dafür stellten im 16. Jahrhundert die katholische Kirche mit dem Konzil von Trient 1563 und die evangelische Kirche in den landesherrlichen Kirchenordnungen auf [1]. Die Einträge enthalten oft mehr als ein Register, etwa Taufpaten, Trauzeugen oder Todesursachen [1].

Viele Kirchenbücher sind digitalisiert. Das kostenpflichtige Portal Archion nennt über 200.000 Kirchenbücher aus mehr als 25 Archiven [9]. Katholische Bistümer stellen ihre Bücher teils kostenlos im Portal Matricula bereit, das Bistum Eichstätt zum Beispiel, andere sind bei Archion zu finden [10]. Rechne mit alter Handschrift, die schwer zu lesen ist; Übungsbücher zur Schriftkunde und der Austausch mit anderen Forschenden helfen weiter [1].

Weitere Spuren

Wer bis 1945 Soldat war, hat oft eine Akte. Personenbezogene Anfragen zu Militärangehörigen bis 1945 beantwortet seit September 2025 das Bundesarchiv, Abteilung Deutsches Reich in Berlin-Tegel [11]. Kriegsgräber lassen sich über die Gräbersuche des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge finden [12]. Einwohnermeldeunterlagen liegen im kommunalen Archiv, Grundbücher und Gerichtsakten im zuständigen Staatsarchiv [1].

Was du im Internet findest, etwa in fremden Stammbäumen, ist ein Hinweis und kein Beleg. Das Landesarchiv NRW rät, Daten und Namen in den Originalquellen nachzuprüfen [1]. Notier zu jeder Angabe, woher sie stammt, sonst weißt du in fünf Jahren nicht mehr, was belegt ist und was Familienlegende.

Die Gliederung wählen

Für die Gliederung gibt es zwei Grundformen. Chronologisch erzählt die Chronik die Familie als eine durchgehende Geschichte, Jahrzehnt für Jahrzehnt; das liest sich wie ein Buch und zeigt, wie große Ereignisse in kleine Leben eingegriffen haben. Nach Personen bekommt jeder Mensch ein eigenes Kapitel; das ist leichter zu schreiben, weil du ein Kapitel nach dem anderen abschließen kannst.

Für eine Linie über vier Generationen funktioniert oft eine Mischung: Kapitel nach Generationen, darin die Personen. So könnte das Inhaltsverzeichnis aussehen, hier am Beispiel einer erfundenen Familie Brandt:

  1. Für wen diese Chronik ist: ein Brief an Mia
  2. Der Stammbaum auf einen Blick
  3. Die Urgroßeltern, 1898 bis 1971: zwei Höfe in Oberhessen
  4. Heinrich und Gerda, 1925 bis 2011: Lehre, Krieg und Neuanfang in Kassel
  5. Peter und Sabine, ab 1952: die Bäckerei am Königsplatz
  6. Wir drei Geschwister, ab 1984
  7. Rezepte, Lieder und Redensarten der Familie
  8. Orte der Familie, mit Karte
  9. Personenregister
  10. Quellen: Urkunden, Kirchenbücher, Gespräche

Das erste Kapitel ist kein Muss, aber es verändert das ganze Buch. Wer weiß, für wen er schreibt, schreibt konkreter. Wie so ein Brief gelingt, steht im Ratgeber zum Brief zum 18. Geburtstag.

Für jede Person lohnt sich ein Personenblatt mit immer denselben Feldern. Das ist die Vorlage, die wir vorschlagen:

  • Name, Geburtsname, Rufname
  • Geburt und Taufe: Datum, Ort
  • Eltern und Geschwister
  • Heirat: Datum, Ort, mit wem
  • Kinder
  • Berufe und Wohnorte, jeweils mit Jahren
  • Tod: Datum, Ort, Grab
  • Was die Familie erzählt, und wer es erzählt hat
  • Quelle zu jeder Angabe

Wer die Daten lieber am Rechner pflegt, nimmt ein Genealogie-Programm. Programme wie Ahnenblatt speichern Stammbäume im Austauschformat GEDCOM, das sich in andere Programme übernehmen lässt [13]. So hängt deine Arbeit nicht an einer einzigen Software.

Buch, Fotobuch oder digital

Die Form entscheidest du am besten erst, wenn das Material beisammen ist. Dann siehst du, ob deine Familie eher in Bildern oder in Geschichten erzählt werden will.

FormStärkeSchwächePasst, wenn
Geschriebenes Bucherzählt Zusammenhänge, viel Platz für Geschichten und Quellenviel Schreibarbeit, Fotos nur ergänzendviele Dokumente und Erzählungen da sind
Fotobuchschnell erfasst, auch für Kinderwenig Platz für Text und Belegeviele Fotos und wenig Schriftliches da sind
Digital, etwa als PDFleicht zu ergänzen und an alle zu verteilenbraucht Pflege, Dateien müssen gesichert werdendie Familie weit verstreut ist

Ein Beispiel für die Fotobuch-Chronik

Ein Fotobuch funktioniert als Chronik, wenn jede Doppelseite ein Ereignis erzählt. Links steht zum Beispiel das Hochzeitsfoto von Heinrich und Gerda, rechts ein kurzer Text: „Kassel, 14. Mai 1949. Gerda trägt das Kleid ihrer älteren Schwester. Gefeiert wurde in der Küche der Schwiegereltern, mit zwölf Gästen.“ Davor eine Doppelseite Stammbaum, danach eine Generation pro Kapitel.

Wichtiger als jedes Layout sind die Bildunterschriften mit vollen Namen, Ort und Jahr. In 30 Jahren erkennt sonst niemand mehr, wer neben Oma steht.

Digital, aber dauerhaft

Für die digitale Fassung empfiehlt die Library of Congress bei Textdokumenten unter anderem PDF/A, eine Variante von PDF für die Archivierung [14]. Die Fotos legst du zusätzlich als einzelne Dateien ab, mit Datum und Namen im Dateinamen. Wie du alles mit mehreren Kopien an mehreren Orten sicherst, beschreibt unser Plan zum Fotos sichern; wie lange Papier, Festplatten und Cloud halten, steht im Report zur Haltbarkeit von Familienfotos.

Egal welche Form: Druck oder kopier die Chronik so oft, dass jeder Familienzweig ein Exemplar hat. Eine Chronik, die nur in einem Regal steht, ist ein Einzelstück, und Einzelstücke gehen verloren.

Lebende Personen und Datenschutz

Solange die Chronik in der Familie bleibt, ist sie eine familiäre Tätigkeit, für die die Datenschutz-Grundverordnung nach ihrem Erwägungsgrund 18 nicht gilt [15]. Für Verstorbene gilt sie nach Erwägungsgrund 27 ohnehin nicht [16]. Anders kann es aussehen, wenn du die Chronik veröffentlichst, etwa im Buchhandel oder als Website.

Für Fotos gilt dann das Kunsturhebergesetz: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden, und bis zehn Jahre nach ihrem Tod braucht es die Einwilligung der Angehörigen [17]. Das ist keine Rechtsberatung. Praktisch heißt es: Frag lebende Personen, bevor du über sie schreibst oder ihr Foto zeigst, und hol dir vor einer Veröffentlichung im Zweifel rechtlichen Rat.

Auch innerhalb der Familie gilt Rücksicht. Manche Funde sind schwer: ein Kind, über das nie gesprochen wurde, eine Krankheit, eine Rolle in der NS-Zeit. Sprich mit den Betroffenen oder ihren Kindern, bevor so etwas schwarz auf weiß im Buch steht.

Die Chronik bleibt offen

Eine Chronik wird nie ganz fertig. Lass am Ende Platz für ein leeres Kapitel und schreib ins Vorwort, wer es weiterführen soll. Wenn dein Kind die Chronik eines Tages in die Hand bekommt, steht es selbst schon darin, als fünfte Generation.

Eine gedruckte Chronik ist übrigens auch ein Geschenk, das Großeltern selten bekommen: ihr Leben, aufgeschrieben von den Enkeln. Weitere Ideen dazu stehen im Ratgeber Geschenk für Oma und Opa. Und was du für dein Kind heute schon zurücklegen kannst, damit das nächste Kapitel leichter wird, haben wir in den Ideen für eine Zeitkapsel gesammelt.

Häufige Fragen

Wie erstellt man eine Familienchronik?

In sechs Schritten. Leg zuerst den Umfang fest, etwa eine Familienlinie über vier Generationen. Sammle dann Dokumente, Fotos und Briefe, die in der Familie liegen, und sprich mit den Ältesten. Prüf die Daten beim Standesamt, im Kirchenbuch oder im Archiv. Wähl eine Gliederung, chronologisch oder nach Personen, und entscheide dich am Ende für eine Form: geschriebenes Buch, Fotobuch oder Datei.

Was gehört in eine Familienchronik?

Das Gerüst sind die Lebensdaten jeder Person: Geburt, Heirat, Tod, Berufe und Wohnorte, jeweils mit Quelle. Lebendig wird die Chronik durch das, was in keinem Register steht: Fotos mit Bildunterschrift, Briefe, Rezepte, Erzählungen der Großeltern, ein Kapitel über einen Umzug oder Neuanfang. Dazu kommen ein Stammbaum als Übersicht, ein Personenregister und ein Verzeichnis, woher jede Angabe stammt.

Wie gestaltet man eine Familienchronik?

Entscheide zuerst, ob Text oder Bild führt. In einem geschriebenen Buch erzählen Kapitel die Geschichte, und Fotos ergänzen sie. Im Fotobuch ist es umgekehrt: pro Doppelseite ein Ereignis, ein bis drei Bilder und ein kurzer Text mit Datum, Ort und Namen. Lesbar wird beides durch eine einheitliche Form, etwa gleiche Personenblätter für alle, einen Stammbaum vorn und ein Personenregister hinten.

Wie kann ich meine Familiengeschichte herausfinden?

Fang zu Hause an: Familienstammbuch, Urkunden, Fotoalben, Briefe und Pässe liefern die ersten Namen, Daten und Orte. Dann fragst du Eltern, Großeltern und andere Verwandte. Für die Zeit ab 1876, in Preußen ab Oktober 1874, sind Standesämter und Archive zuständig, davor die Kirchenbücher, von denen viele digitalisiert sind, etwa bei Archion oder Matricula. Angaben aus dem Internet prüfst du an den Originalquellen.

Wie komme ich an alte Urkunden meiner Vorfahren?

Als direkter Nachkomme darfst du beim Standesamt Urkunden deiner Eltern, Großeltern und Urgroßeltern beantragen. Das Personenstandsgesetz begrenzt aber, wie lange die Register dort geführt werden: Geburten 110 Jahre, Ehen 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre. Danach werden sie dem zuständigen Archiv angeboten, und es gilt das Archivrecht. Ältere Einträge findest du deshalb oft im Stadt-, Kreis- oder Landesarchiv.

Gibt es eine Vorlage für eine Familienchronik?

Eine feste Vorlage gibt es nicht, aber ein bewährtes Gerüst: ein Personenblatt für jeden Menschen mit Namen, Lebensdaten, Orten, Berufen, Kindern und Quellen, dazu eine Gliederung nach Zeit oder nach Personen. Unser Beispiel-Inhaltsverzeichnis kannst du übernehmen und anpassen. Wer die Daten am Rechner pflegt, wählt ein Genealogie-Programm, das das Austauschformat GEDCOM beherrscht, damit die Daten nicht an einem Programm hängen.

Wie sieht ein Fotobuch als Familienchronik aus?

Ein Fotobuch als Familienchronik erzählt Doppelseite für Doppelseite. Links steht zum Beispiel das Hochzeitsfoto der Urgroßeltern, rechts in drei Sätzen, wer darauf zu sehen ist, wann und wo es entstand und was die Familie darüber erzählt. Vorn steht ein Stammbaum, danach folgt eine Generation pro Kapitel. Am wichtigsten sind Bildunterschriften mit vollen Namen, denn in 30 Jahren weiß sonst niemand mehr, wer neben Oma steht.

Quellen

  1. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen: Der richtige Weg zu Ihrem »Stammbaum«. Familienforschung in den Personenstandsarchiven (Broschüre 2025/26)
  2. Library of Congress: Care, Handling and Storage of Photographs
  3. Hessisches Landesarchiv, Personenstandsarchiv: Bestände und Benutzung (Infoblatt, Stand Januar 2026)
  4. Personenstandsgesetz (PStG), § 5 Fortführung der Personenstandsregister
  5. Personenstandsgesetz (PStG), § 7 Aufbewahrung
  6. Personenstandsgesetz (PStG), § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  7. Personenstandsgesetz (PStG), § 18 Anzeige (Geburt)
  8. Personenstandsgesetz (PStG), § 28 Anzeige (Sterbefall)
  9. Archion: Kirchenbuchportal (Startseite)
  10. Verein für Computergenealogie (CompGen): Katholische Kirchenbücher aus Eichstätt bei Matricula, aus Speyer bei Archion (17.12.2021)
  11. Bundesarchiv: Neue Zuständigkeit für personenbezogene Anfragen und Auskünfte zu Militärangehörigen bis 1945 (15.09.2025)
  12. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge: Gräbersuche online
  13. Ahnenblatt: Software für Familienforscher (Startseite)
  14. Library of Congress: Recommended Formats Statement – Textual Works
  15. DSGVO, Erwägungsgrund 18: Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich
  16. DSGVO, Erwägungsgrund 27: Keine Anwendung auf Daten Verstorbener
  17. Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), § 22 Recht am eigenen Bild